Aktualisiertes Handelsvertretergesetz der VAE: Wichtige Änderungen und Auswirkungen für ausländische Auftraggeber

Im Jahr 2023 überarbeiteten die VAE ihr Handelsvertretergesetz (Bundesgesetz Nr. 3 von 2022), um ausländische Investitionen anzuziehen und ihre Vision, ein globales Wirtschaftszentrum zu werden, zu unterstützen. Dieses neue Gesetz, das am 15. Juni 2023 in Kraft trat, ersetzte das Bundesgesetz Nr. 18 von 1981 und zielt darauf ab, den Regulierungsrahmen zu modernisieren, indem es einen ausgewogeneren Ansatz zwischen ausländischen Auftraggebern und lokalen Vertretern gewährleistet.

Laut Gesetz müssen ausländische Unternehmen oder Unternehmen, die Produkte in den VAE vertreiben oder verkaufen möchten, Handelsvertreter einsetzen, sofern keine besonderen gesetzlichen Ausnahmen gelten. Handelsvertreter, die Staatsbürger der Vereinigten Arabischen Emirate oder vollständig im Besitz der Vereinigten Arabischen Emirate befindliche Unternehmen sein mussten, erleichtern ausländischen Unternehmen den Markteintritt, indem sie Produkte im Namen eines Auftraggebers vertreiben oder verkaufen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, Kosten zu senken, die Marktreichweite zu erweitern und lokales Fachwissen zu nutzen.

Herausforderungen nach dem alten Recht

Das bisherige Gesetz schützte die Vertreter stark, oft zum Nachteil ausländischer Auftraggeber. Beispielsweise konnten Auftraggeber ihre Vertreter nicht ohne ein langwieriges Streitverfahren kündigen oder ersetzen, wie in den Fällen 811 und 814 des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 zu sehen war. Diese Herausforderungen behinderten die Flexibilität des Auftraggebers und führten zu Rechtsunsicherheit, selbst wenn die Vertreter ihre Leistungen nicht erbrachten.

Das aktualisierte Gesetz bietet nun einen ausgewogeneren Ansatz und verbessert die Position ausländischer Auftraggeber durch klarere Richtlinien und mehr Flexibilität in Agenturbeziehungen.

Wichtige Änderungen

  1. Kündigungsrechte
    Das neue Gesetz ermöglicht eine größere Flexibilität bei der Kündigung von Agenturverträgen. Eine Kündigung ist nun unter verschiedenen Umständen möglich, einschließlich Vertragsablauf, gegenseitigem Einvernehmen oder Gerichtsurteil. Bisher war für eine Kündigung ein „wichtiger Grund“ oder das gegenseitige Einverständnis erforderlich.
    – Die Nichtverlängerung oder Kündigung muss mindestens ein Jahr vor Ablauf oder zur Hälfte der Laufzeit erfolgen, je nachdem, welcher Zeitpunkt kürzer ist.
  2. Folge
    Während die automatische Übertragung der Vertretungsmacht auf die Erben eines Vertreters nicht direkt angesprochen wird, erlaubt das neue Gesetz Aufhebungsvereinbarungen zur Regelung der Nachfolge.
  3. Schiedsverfahren
    Das Gesetz erlaubt ein Schiedsverfahren zur Streitbeilegung sowohl innerhalb als auch außerhalb der VAE. Es verkürzt auch die Entscheidungsfristen und verbessert die Effizienz.
  4. Einfuhr und Vermögensübertragung
    Mit der Genehmigung des Wirtschaftsministeriums müssen sich Auftraggeber bei Streitigkeiten nicht mehr mit Importsperren konfrontiert sehen. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Vermögenswerte aus einem Handelsvertreter bei Vertragsbeendigung zum beizulegenden Zeitwert auf den Auftraggeber oder einen neuen Vertreter übertragen werden müssen.
  5. Verwaltung
    Die Registrierungs- und Abmeldeprozesse wurden optimiert, sodass Entscheidungen jetzt innerhalb von 10 Arbeitstagen (vorher 15) erforderlich sind.

Was ist gleich geblieben?

  1. Agentenvertretung
    Die Agenten müssen immer noch zu 100 % Staatsangehörige der VAE sein oder nun zu 51 % im Besitz öffentlicher Unternehmen der VAE sein. Allerdings können internationale Unternehmen nun als Handelsvertreter in den VAE auftreten, wenn kein anderer registrierter Vertreter existiert und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. Exklusivität und Vergütung
    Die Agenten behalten die Exklusivität im Gebiet der Agentur und das Recht auf Provision für Parallelimporte. Die Entschädigung bei einseitiger Kündigung bleibt unverändert.
  3. Agenturbeziehungen und Registrierung
    Das Gesetz regelt Handelsvertreterverhältnisse nach wie vor weit und verlangt eine Registrierung. Nicht registrierte Vereinbarungen werden wie reguläre Handelsverträge behandelt.

Übergangsbestimmungen für bestehende Vereinbarungen

Das neue Gesetz enthält Übergangsbestimmungen für bestehende Handelsvertreterverträge:

  • Zweijährige Gnadenfrist: Agenturen, die vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes registriert wurden, sind für zwei Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes von den aktualisierten Kündigungsrechten ausgenommen.
  • Zehnjährige Gnadenfrist: Agenturen, die seit mehr als zehn Jahren bei demselben Makler registriert sind oder bei denen die Investition des Maklers 100 Millionen AED übersteigt, sind für zehn Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes von den neuen Kündigungsbestimmungen ausgenommen.

Bestehende Verträge, die vor dem 15. Juni 2023 registriert wurden, unterliegen für die Dauer der Nachfristen weiterhin den bisherigen Bestimmungen (einschließlich Kündigung, Streitbeilegung und Einfuhr).

Abschluss

Das neue Handelsvertretergesetz sorgt für mehr Rechtsklarheit und bietet ausländischen Auftraggebern mehr Flexibilität beim Eintritt in den VAE-Markt. Das Gesetz schafft Anreize für Agenten, bessere Leistungen zu erbringen, indem es bei Vertragsverlängerungen gegenseitiges Einverständnis verlangt und die Streitbeilegungsprozesse verbessert.

Während das Gesetz das Gleichgewicht zwischen Vertretern und Auftraggebern verbessert, sind in bestimmten Bereichen weitere Klarstellungen erforderlich. Ausländische Auftraggeber sollten bei der Überarbeitung oder Erstellung neuer Verträge die aktualisierten Bestimmungen nutzen, während lokale Vertreter sich darüber im Klaren sein müssen, wie sich die Änderungen auf ihre Rechte auswirken. Allerdings können die Auswirkungen der Verzögerungen bei der Umsetzung und der Kulanzfristen für bestehende Vereinbarungen die unmittelbaren Auswirkungen dieser Änderungen einschränken.

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