Erbrecht der VAE für Nicht-Muslime

Nicht-muslimischen Ausländern, die in den VAE leben, wird dringend empfohlen, ihr Testament zum Schutz ihrer Familie und ihres Vermögens zu registrieren. Ein Testament stellt den endgültigen Willen einer Person zur Vermögensverteilung nach ihrem Tod dar und ernennt einen Testamentsvollstrecker, der für die Verwaltung des Nachlasses verantwortlich ist, bis alle Vermögenswerte verteilt sind.

In der Vergangenheit stützten sich die VAE bei der Verwaltung des Erbes und der Vermögensverteilung verstorbener Einwohner und Staatsangehöriger auf das Scharia-Gesetz. Dies führte zu Komplikationen für nicht-muslimische Expatriates, die die Mehrheit der vielfältigen Bevölkerung der VAE mit über 200 Nationalitäten ausmachen.

Um dieses Problem anzugehen, führte Präsident Scheich Khalifa Bin Zayed Al Nahyan das Zivilgesetzbuch (Bundesgesetz Nr. 5 von 1985) und das Personenstandsgesetz (Bundesgesetz Nr. 28 von 2005) ein. Beide wurden im Laufe der Zeit geändert. Eine der letzten Änderungen, Artikel 1 des Bundesgesetzes Nr. 30 von 2020, erlaubte nichtmuslimischen Ausländern in den VAE, in ihrem Testament das geltende Recht und die Methode der Vermögensverteilung und Nachlassverwaltung festzulegen.

Liegt kein Testament vor, verteilen die Gerichte das Vermögen gemäß den Testamentsregeln des Personenstandsgesetzes. Das bedeutet, dass Expats, die kein Testament haben, möglicherweise mit folgenden Komplikationen konfrontiert werden:

  • Eingefrorene Konten – Der Zugriff auf das Vermögen einer verstorbenen Person ist eingeschränkt, bis das örtliche Gericht Anweisungen erteilt, was möglicherweise zu Verzögerungen und finanziellen Komplikationen führt. Sobald der Bank der Todesfall mitgeteilt wird, können gemeinsame Bankkonten, auch solche mit dem Ehegatten, gesperrt werden, bis das Gericht eine gerichtliche Anordnung erlässt und alle Schulden beglichen sind.
  • Vermögensverteilung – Ohne ein Testament erfolgt die Vermögensverteilung nach den gesetzlichen Regeln, die möglicherweise nicht mit den Wünschen des Erblassers übereinstimmen. Erben können die Antragstellung beantragen home Es gelten die Gesetze des Landes zur Vermögensverteilung, es sei denn, ein eingetragenes Testament widerspricht dem.
  • Vormundschaft/Sorge für Kinder – Bei minderjährigen Kindern wird das Sorgerecht in der Regel der Mutter übertragen, die Vormundschaft wird jedoch häufig dem Vater oder seinem nächsten männlichen Verwandten zuerkannt, wenn der Vater verstorben ist. Das Sorgerecht endet im Alter von 13 Jahren für Töchter und im Alter von 11 Jahren für Söhne. Danach kann der Vater das Sorgerecht beanspruchen, wenn das Gericht der Mutter keine Verlängerung gewährt. Für den Fall, dass ein Elternteil ohne eingetragenes Testament stirbt, würden die Behörden der VAE eingreifen und einen vorläufigen Vormund ernennen, bis das Gericht einen geeigneten Vormund genehmigt.
  • Kein Erbe – Wenn ein Ausländer keinen Erben hat, wird sein Vermögen in den VAE vom Staat gehalten.

Obwohl die Registrierung eines Testaments nicht obligatorisch ist, ist es für Auswanderer, die bewegliches oder unbewegliches Vermögen in den VAE besitzen oder deren Minderjährige in den VAE leben, ratsam, dies zu tun. Durch die Eintragung eines Testaments können rechtliche Komplikationen für die Erben nach dem Tod des Erblassers vermieden werden. Es wird dringend empfohlen, dass ein Anwalt den Prozess leitet und sicherstellt, dass das Testament rechtlich durchsetzbar ist.

Hier sind einige Registrierungsoptionen, die Sie in Betracht ziehen sollten:

Internationales Finanzzentrum Dubai

Strohal Legal Consultants empfiehlt, dass nicht-muslimische Expats ihr Testament beim Internationales Finanzzentrum Dubai (DIFC) registrieren lassen, einer Onshore-Finanzfreizone in den VAE mit einem eigenen Gericht und einem Gewohnheitsrechtssystem, das überwiegend auf dem des Vereinigten Königreichs basiert. Seit 2019 erleichtert das DIFC Wills Service Center die Registrierung englischsprachiger Testamente und bietet so die Möglichkeit, über Vermögenswerte in den VAE und weltweit zu verfügen. Im Rahmen des DIFC können fünf Arten von Testamenten erstellt werden: Vollständiges Testament, Vermögenstestament, Vormundschaftstestament, Finanzvermögenstestament und Unternehmertestament. Ein professioneller Testamentsverfasser kann dabei helfen, die für die individuellen Bedürfnisse am besten geeignete Testamentsart zu ermitteln.

Praktischerweise können Termine mit den DIFC-Gerichten zur Testamentsregistrierung online vereinbart und wahrgenommen werden. Die Anmeldegebühr liegt zwischen 5.000 und 15.000 AED zuzüglich 5 % Mehrwertsteuer. Zu den Voraussetzungen für die Registrierung gehören zwei Zeugen, eine nicht unterschriebene Kopie des verfassten Testaments, Personalausweise/Reisepässe der Emirate aller anwesenden Parteien und ein Zahlungsnachweis. Der Termin dauert in der Regel etwa eine halbe Stunde.

Um ein Testament im DIFC-Register eintragen zu lassen, muss der Erblasser:

  1. Kein Muslim sein oder gewesen sein
  2. Seien Sie über 21 Jahre alt
  3. Besitzen Sie Vermögenswerte in den VAE und/oder haben Sie minderjährige Kinder mit Wohnsitz in den VAE.

Gerichte in Dubai

Nicht-Muslime können zweisprachige Testamente vor einem Notar an den Amtsgerichten Dubais beglaubigen. Sobald ein notarielles Testament eines Dubai-Gerichts ausgeführt wurde, gilt das Personenstandsgesetz nicht mehr für den nicht-muslimischen Nachlass. Hierzu muss der Erblasser persönlich am Testamentseröffnungstermin erscheinen. Die Kosten für die notarielle Beurkundung eines Testaments vor den Gerichten von Dubai betragen 2.167 AED für einzelne Testamente und 4.334 AED für gespiegelte Testamente.

Justizministerium von Abu Dhabi

Das Justizministerium von Abu Dhabi (ADJD) führte 2018 die Registrierung nicht-muslimischer Testamente ein. Während der Pandemie ermöglichte ADJD die Registrierung per Videokonferenz, wobei Testamentsvorlagen über das ADJD-Portal zum Download verfügbar waren. Um ein ADJD-Testament zu registrieren, muss der Erblasser in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig sein oder sich mit einem Besuchervisum in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufhalten. Für jedes außerhalb der VAE ausgestellte Dokument ist eine Genehmigung von Behörden wie dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit erforderlich. Die Registrierung eines Testaments bei ADJD ist kosteneffizienter als die DIFC-Gebühren: Einzeltestamente kosten 950 AED und Spiegeltestaments 1.199 AED.

Abschluss

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Verabschiedung ohne Testament in den VAE zu erheblichen finanziellen und verfahrenstechnischen Komplikationen führen kann, was die Notwendigkeit für Expatriates unterstreicht, ein Testament zu unterzeichnen, um einen reibungslosen Vermögensübergang zu gewährleisten und die Belastung für ihre Familien zu verringern. Als nicht-muslimischer Ausländer kann es relativ einfach sein, in den VAE ein Testament zu registrieren. Um jedoch sicherzustellen, dass Ihre Wünsche korrekt berücksichtigt werden, ist es ratsam, sich von einem Rechtsexperten beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen den besten Ansatz für Ihre Bedürfnisse empfehlen und Ihnen bei der Ausarbeitung eines Testaments helfen, das alle erforderlichen Anforderungen erfüllt. Für weitere Informationen zur Registrierung eines Testaments kontaktieren Sie uns bitte unter office@slglaw.cc.

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