Die VAE haben die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) mit Wirkung ab Juli 2026 angekündigt. Diese Entwicklung folgt auf die jüngsten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes (MwSt.) und des Steuerverfahrensgesetzes und stellt einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung des Steuerkonformitätsrahmens des Landes dar. Unternehmen müssen die rechtlichen und betrieblichen Auswirkungen dieser Änderung sorgfältig abwägen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist bereit ist.
Gesetzliche Grundlagen und politische Ziele
Die Grundlage des Systems bilden das Bundesgesetz Nr. 16 von 2024 zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und das Bundesgesetz Nr. 17 von 2024 zur Aktualisierung des Steuerverfahrensgesetzes. Zusammen sind diese Instrumente:
- Definieren Sie „E-Rechnung“, „elektronische Gutschrift“ und „E-Invoicing-System“.
- Legen Sie die Aufsichtsfunktion der Bundessteuerbehörde fest.
- Stellen Sie den gesetzlichen Rahmen für die verbindliche Umsetzung und Durchsetzung bereit.
Die politischen Ziele, die dem E-Invoicing-Rahmenwerk der VAE zugrunde liegen, sind klar und klar definiert. Ziel der Initiative ist es, die Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit der Mehrwertsteuerberichterstattung zu verbessern und so die Gesamtzuverlässigkeit des Steuersystems zu stärken. Ziel ist es außerdem, Betrug einzudämmen und Einnahmeverluste durch die Einführung größerer Transparenz und Aufsicht zu verhindern. Das Rahmenwerk bringt die VAE in Einklang mit etablierten internationalen Modellen zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle und fördert die Konsistenz mit globalen Best Practices. Darüber hinaus soll die Effizienz bei Geschäfts- und Regierungstransaktionen durch die Straffung von Prozessen und die Reduzierung des Verwaltungsaufwands verbessert werden.
Anwendungsbereich
Die Regeln gelten für einen breiten Teil der Geschäftswelt. Wichtig ist, dass die Format- und Prozessanforderungen sehr streng sind. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erfolgt in zwei Phasen: Phase eins, beginnend im Juli 2026, wird große Unternehmen abdecken, die B2B- und B2G-Rechnungen ausstellen, während Phase zwei, beginnend im Jahr 2027, die Verpflichtung auf KMU und B2C-Transaktionen ausweiten wird, mit Rechnungsfreigabe und Echtzeitberichten.
Abgedeckte Unternehmen: Alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen, die Business-to-Business- (B2B) und Business-to-Government-Rechnungen (B2G) ausstellen.
Ausschlüsse: Business-to-Consumer (B2C)-Rechnungen bleiben außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs.
Format: Rechnungen müssen in strukturierter, maschinenlesbarer Form (PINT AE, basierend auf Peppol-Standards) ausgestellt werden.
Nicht konforme Formate: PDFs, Bilder und gescannte Rechnungen werden nicht akzeptiert.
Dieser Rahmen zwingt Unternehmen dazu, Systeme einzuführen, die in der Lage sind, konforme, standardisierte Rechnungen zu erstellen.
Rolle akkreditierter Dienstleister
Im Mittelpunkt des E-Invoicing-Systems der VAE steht die Anforderung, akkreditierte Dienstleister (Accredited Service Providers, ASPs) zu nutzen. Diese zugelassenen Vermittler sind für die Validierung von Rechnungen, deren Übermittlung zwischen Handelspartnern und die Meldung von Transaktionsdaten an das Finanzministerium verantwortlich. Ministerbeschluss Nr. 64 von 2025 über die Zulassungskriterien und das Akkreditierungsverfahren für Dienstleister im Rahmen des elektronischen Rechnungssystems legt die Qualifikationen für ASPs fest. Anbieter müssen strenge Akkreditierungsstandards erfüllen, darunter:
- Peppol-Zertifizierung und erfolgreiche Konformitätsprüfung.
- Ein gültiger Gewerbeschein, ausreichend eingezahltes Kapital und geprüfte Finanzberichte.
- Gegebenenfalls Registrierung für Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer.
- Einhaltung der Standards ISO/IEC 27001 und ISO 22301.
- Verfügt über mindestens zwei Jahre nachweisliche Erfahrung im Betrieb und Management eines elektronischen Rechnungssystems, belegt durch die vom Ministerium geforderte Dokumentation.

So funktioniert das E-Invoicing-System der VAE
Es gibt fünf „Ecken“ im System: den Lieferanten, den Dienstleister des Lieferanten, den Dienstleister des Käufers, den Käufer sowie das Finanzministerium und das Freihandelsabkommen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick darüber, wie das E-Invoicing-System der VAE nach dem Decentralized Continuous Transaction Control and Exchange (DCTCE)-Modell funktioniert.
- Lieferant erstellt die Rechnung: Der Verkäufer erstellt die Rechnung und sendet sie an seinen zugelassenen Dienstleister.
- Der Dienstleister des Lieferanten prüft die Rechnung: Der Anbieter stellt sicher, dass die Rechnung korrekt ist, stellt sie in das offizielle standardisierte E-Rechnungsformat der VAE ein und leitet sie dann weiter.
- Rechnung geht an den Dienstleister des Käufers: Die Rechnung wird sicher an den vom Käufer zugelassenen Dienstleister gesendet. Gleichzeitig wird eine Kopie der Steuerdaten der E-Rechnung an die Zentralregierungsplattform übermittelt.
- Der Dienstleister des Käufers validiert die Rechnung: Ist die Rechnung korrekt, bestätigt er dies beim Dienstleister des Lieferanten und leitet die Rechnung an den Käufer weiter. Werden Fehler erkannt, sendet es eine Fehlermeldung zurück.
- Die zentrale Datenplattform prüft die E-Rechnung auf ordnungsgemäße Meldung und versendet Bestätigungsnachrichten an beide Anbieter.
Compliance-Pflichten und -Risiken
Das neue Rahmenwerk legt Verpflichtungen fest, die weit über die bloße Ausstellung elektronischer Rechnungen hinausgehen, und Unternehmen müssen diese Anforderungen angesichts der möglichen finanziellen und rufschädigenden Folgen einer Nichteinhaltung als zentrale Compliance-Prioritäten betrachten.
Unternehmen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen und Gutschriften mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren, um sicherzustellen, dass ordnungsgemäße Aufzeichnungen für Prüfungen und Verifizierungen verfügbar sind. Darüber hinaus kann die Erstattung der Vorsteuer von der korrekten Nutzung des E-Rechnungssystems abhängig sein, wodurch die Einhaltung der Vorschriften direkt mit den Rechten auf Steuerrückerstattung verknüpft wird. Versäumnisse wie die Nichtausstellung von Rechnungen, die Verwendung falscher Formate oder die Führung unzureichender Aufzeichnungen führen dazu, dass Unternehmen nach dem Mehrwertsteuerrecht mit Bußgeldern rechnen müssen.
Abschluss
Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in den VAE markiert eine grundlegende Änderung im Umfeld der Steuerkonformität. Unternehmen sollten die Vorbereitung nicht verzögern, da frühzeitiges Handeln entscheidend ist, um regulatorische Risiken zu reduzieren und einen nahtlosen Übergang sicherzustellen. Zu den praktischen Maßnahmen gehören die Überprüfung von ERP- und Rechnungssystemen anhand des PINT AE-Standards, die Zusammenarbeit mit akkreditierten Dienstleistern nach der offiziellen Benennung, die Aktualisierung von Rechnungsrichtlinien und Vertragsdokumenten sowie die Bereitstellung gezielter Schulungen für Finanz-, Rechts- und IT-Teams. Die Einbindung von Steuer- und Technologieexperten wird von entscheidender Bedeutung sein, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten und die vollständige Einhaltung vor Ablauf der Frist im Jahr 2026 sicherzustellen.
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